Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck).
Mitglieder
Mitglieder der Genossenschaft können nur natürliche Personen werden.
Erwerb der Mitgliedschaft
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Ausschluss
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigungs einen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.
Genossenschaftsanteile
Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 Euro.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet drei Anteile zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.
Für die Überlassung einer Ein- bzw. Zweiraumwohnung sind drei Geschäftsanteile erforderlich. Für jeden weiteren Wohnraum ist ein weiterer Geschäftsanteil zu übernehmen.
Änderungen laut Beschluss der Mitgliederversammlung der VGWG vom 16.09.2011 eingearbeitet. Mit der Eintragung der Änderungen in das Genossenschaftsregister am 02.11.2011 ist die Satzung in aktueller Form wirksam.